KZVS | ZAHNAERZTE | FORTBILDUNG

Fortbildung
Vertragszahnärztliche Fortbildung
der Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland

wenn Sie bis hierhin gekommen sind und diese Zeilen wirklich lesen, halten Sie den neuen Fortbildungskalender der Saarländischen Zahnärzteschaft in Händen und verweilen nun bei einem Text, der mehr als ein Grußwort nicht sein will und auch nicht sein kann. Insoweit haben diese Zeilen eine nachrangige Bedeutung, mindestens im Verhältnis zu den mannigfalti-gen Themen, die unsere Fortbildungsreferenten wieder für Sie bereitgestellt haben. Erlauben Sie mir dennoch, einige Aspekte des Themas „Fort-und Weiterbildung“ etwas näher zu beleuchten. Der zentrale Begriff in obiger Wortschöpfung heißt "Bildung". Ausgehend von Ihrem individuellen Stand an zahnärztlicher Expertise entscheiden Sie sich bewusst immer wieder aufs Neue dazu, Ihr Wissen und Ihre Fertigkeiten weiterzuentwickeln durch Fort-und Weiterbildung.

Bedarf es hierzu aber wirklich einer bewussten Entscheidung? Ist es nicht in Wirklichkeit der unserem Wesen innewohnende Antrieb des eigenen „Selbst“, der uns veranlasst, uns zu bilden, also auch fortzubilden?

Und weiter: Ist nicht eben dieser Antrieb das eigentliche Phänomen, das uns zur „Bildung“ drängt. Aus dieser Perspektive gewinnt die Fort- und Weiterbildung ihre Rolle als Objekt Ihrer „formenden Energie“ (H. Geißler), die wesenhaft in uns angelegt ist. Jedes Thema, jeder Gegenstand, den Sie für die Weiterbildung ausgewählt haben, ist nicht bloß Wiederholung des Immergleichen unter Hinzufügung „neuer“ Erkenntnisse und gegebenenfalls notwendig werdender Prozessänderungen in der täglichen Praxis. Die Befassung mit demselben Gegenstande, zu einem anderen Zeitpunkt, in einem veränderten Kontext, an einem anderen Ort und im Austausch mit anderen Kolleginnen und Kollegen, schafft etwas völlig Neues. Und wieder weiter: Auch Sie selbst, als Beobachter sind zu diesem anderen Zeitpunkt ein Anderer! Und so wird notwendigerweise das Ergebnis Ihrer Beobachtung und Fortbildung ein anderes sein.

Fort- und Weiterbildung ist nicht bloß ein Kennenlernen von Fertigkeiten und formalem Wissen zum „Nachmachen“ solange bis aus „Falschem“ „Richtiges“ geworden ist. Fort- und Weiterbildung ist weit mehr ein Mittel zur Entwicklung des Eigenen,- fachlich, persönlich und sozial.

Man kann es auch sehr einfach sagen: Fortbildung haben Sie immer schon betrieben, weil es in Ihrer Natur so angelegt ist und Sie werden es immer so halten aus demselben Grunde und ganz neben bei: Dies geschieht ohne sozialrechtliche Verpflichtung und Kontrolle, ganz einfach, weil es Ihnen Bedürfnis ist und Berufung.

In diesem Fortbildungsjahr werden wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer KZV Saarland, Ihnen zusätzlich zu den medizinisch-fachlichen Themen, ein Fortbildungsprogramm zu speziellen kassenzahnärztlichen Themenbereichen unterbreiten. Schwerpunkte werden die Bereiche Verwaltung und Abrechnung sowie spezielle Themen des Vertragszahnarztrechtes sein. Es versteht sich von selbst, dass hier regelmäßig das gesamte Praxisteam angesprochen ist.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen auch diesmal mannigfaltigen Erkenntnisgewinn.
Ihre Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland
Zahnärztekammer

Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte

Seit dem 1. Juli 2017 ist die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung verbindlich durch die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen-Bundesausschusses geregelt. Zahnärzte und Physiotherapeuten sind nunmehr aufgerufen, die neuen Regelungen in der Praxis anzuwenden und mit Leben zu füllen. In einer gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung am 08.11.2017 haben daher die Abteilung Zahnärzte der Ärztekammer, die Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland und der Deutsche Verband für Physiotherapie Hinweise für die Handhabung der neuen Vorschriften in der Zahnarzt- und Physiotherapeutenpraxis gegeben, Fragen zur konkreten Umsetzung beantwortet und ein Forum zum interdisziplinären Austausch über die Heilmittelversorgung geboten. Die KZVS und die Abteilung Zahnärzte der Ärztekammer des Saarlandes bedanken sich bei dem Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) e. V. für die Kooperation bei der Organisation und inhaltlichen Gestaltung dieser sehr gut besuchten Fortbildungsveranstaltung
Je ein pdf-Dokument zu den Vorträgen der Veranstaltung können sie hier unten herunterladen:

Pflichtfortbildung gemäß § 95d SGB V:

Alle Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sind seit dem 01.01.2004 gemäß § 95 d SGB V verpflichtet, sich in dem Umfang fachlich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu ihrer Berufsausübung in der vertragszahnärztlichen Versorgung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Nachfolgend finden Sie hierzu einige Informationen:
  1. Regelung des Fortbildungsnachweises nach § 95d Abs. 6 SGB V:
    Die KZBV hat im Einvernehmen mit der BZÄK den angemessenen Umfang der im Fünfjahreszeitraum notwendigen Umfang zu regeln. Dies ist durch Beschluss... pdf
  2. Pflicht zur fachlichen Fortbildung, Auszug aus dem SGB V, § 95d, Stand Juli 2005 pdf
  3. Leitsätze zur zahnärztlichen Fortbildung, Auszug aus zm 95, Nr. 24, 16.12.2005 pdf
  4. Fortbildungsnachweis für fachliche Fortbildungen, Musterformular: Nachweis für die KZV Saarland pdf
  5. Beschluss KZBV vom 13.02.2004 zum Umfang der Fortbildung

HINWEIS
Weitere Punkte zum Thema Fortbildung erst nach Anmeldung
Sie finden weitere Punkte zu diesem Thema erst nachdem Sie sich im Mitgliederbereich angemeldet haben.

weiter lesen: Bitte zuerst anmelden
Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland
Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61,
66016 Saarbrücken
Telefon: 0681 586080
Telefax: 0681 5860814

E-Mail: service@kzv-saarland.de
Impressum Datenschutz Zahlungsverkehr
Anfahrt Startseite Seite drucken