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Strukturfonds
Richtlinien der KZVS 'Strukturfonds' gemäß § 105 Abs. 1a SGB V
gemäß Beschluss des Vorstandes der KZV Saarland vom 23.09.2022
gültig ab 01.01.2023


Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland (KZVS) hat in ihrer Sitzung vom 21.09.2022 beschlossen, dass ab dem 01.01.2023 für den Bezirk der KZVS der Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V gebildet wird. Mit den Mitteln des Strukturfonds können Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung finanziert werden. In dieser Richtlinie werden die Grundsätze zur Verwendung von Mitteln aus dem Strukturfonds festgelegt.
Weitere ausführliche Informationen entnehmen Sie den unten stehenden Dateien:
1.Förder-Richtlinie der KZV Saarlandpdf iconPDF-Datei
2.Überblicksfolie Fördermaßnahme Zuschuss zur Neuniederlassung / Praxisübernahmepdf iconPDF-Datei
3.Überblicksfolie Fördermaßnahme ZFA-Fortbildungenpdf iconPDF-Datei
Anbei die Antragsformulare für die Fördermaßnahmen:

Antrag auf Förderung einer Neuniederlassung bzw. Praxisübernahmepdf iconPDF-Datei
Antrag auf Förderung einer ZFA-Fortbildungpdf iconPDF-Datei
Pressemitteilung vom 02.01.2023pdf iconPDF-Datei
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