KZVS | ZAHNAERZTE | RECHT

Änderungen im Vertragszahnarztrecht - Neue Möglichkeiten der Berufsausübung
Zum 1. Juli 2007 wurden der Bundesmantelvertrag und der Ersatzkassenvertrag geändert. Ein gemeinsames Rundschreiben der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen informiert über die neuen Regelungen.

Die Änderungen der Verträge ist eine Folge der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu den Zulassungsvorschriften für Vertragszahnärzte. Die Vertragspartner hatten die Aufgabe, die Bestimmungen zu den Anstellungs­möglichkeiten von Zahnärzten in der Praxis, zur Eröffnung von Zweigpraxen und zur Bildung von überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften zu konkretisieren. Ziel der Vertragspartner war es, den Vertragszahnärzten unter Berücksichtigung des weiterhin geltenden Zulassungsrechtes neue Gestaltungsspielräume in der Berufsausübung einzuräumen.

Zu den Dokumenten:
  • Gemeinsames Rundschreiben der KZBV und der Spitzenverbände:
Termine  Rundschreiben
  • Änderungsvereinbarung zum Bundesmantel­vertrag­-Zahnärzte:
Termine  Vereinbarung
  • Änderungsvereinbarung zum Ersatzkassen­vertrag-Zahnärzte:
Termine  Vereinbarung
  • Info-Papier der KZBV:
Termine Eckpunkte

Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland
Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61,
66016 Saarbrücken
Telefon: 0681 586080
Telefax: 0681 5860814

E-Mail: service@kzv-saarland.de
Impressum Datenschutz Zahlungsverkehr
Anfahrt Startseite Seite drucken