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Änderungen im Vertragszahnarztrecht - Neue Möglichkeiten der Berufsausübung
Zum 1. Juli 2007 wurden der Bundesmantelvertrag und der Ersatzkassenvertrag geändert. Ein gemeinsames Rundschreiben der KZBV und der
Spitzenverbände der Krankenkassen informiert über die neuen Regelungen.
Die Änderungen der Verträge ist eine Folge der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu den Zulassungsvorschriften für Vertragszahnärzte. Die Vertragspartner hatten die Aufgabe, die Bestimmungen zu den Anstellungsmöglichkeiten von Zahnärzten in der Praxis, zur Eröffnung von Zweigpraxen und zur Bildung von überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften zu konkretisieren. Ziel der Vertragspartner war es, den Vertragszahnärzten unter Berücksichtigung des weiterhin geltenden Zulassungsrechtes neue Gestaltungsspielräume in der Berufsausübung einzuräumen.
Zu den Dokumenten:
Die Änderungen der Verträge ist eine Folge der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu den Zulassungsvorschriften für Vertragszahnärzte. Die Vertragspartner hatten die Aufgabe, die Bestimmungen zu den Anstellungsmöglichkeiten von Zahnärzten in der Praxis, zur Eröffnung von Zweigpraxen und zur Bildung von überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften zu konkretisieren. Ziel der Vertragspartner war es, den Vertragszahnärzten unter Berücksichtigung des weiterhin geltenden Zulassungsrechtes neue Gestaltungsspielräume in der Berufsausübung einzuräumen.
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