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Informationen zur Praktizierung des Wohnortprinzips
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Über das Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips und die daraus resultierenden Änderungen haben wir Sie bereits mehrfach informiert.
Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Wohnortprinzips ist für überbereichliche Krankenkassen anstelle des bis dahin geltenden
Kassensitzprinzips das Wohnortprinzip anzuwenden.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland
Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61,
66016 Saarbrücken
Telefon: 0681 586080
Telefax: 0681 5860814
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