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Informationen zur Praktizierung des Wohnortprinzips
Über das Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips und die daraus resultierenden Änderungen haben wir Sie bereits mehrfach informiert. Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Wohnortprinzips ist für überbereichliche Krankenkassen anstelle des bis dahin geltenden Kassensitzprinzips das Wohnortprinzip anzuwenden.
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Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland
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