
KZVS | ZAHNAERZTE | SERVICE
Elektronische Gesundheitskarte
Seit dem 1. Oktober 2011 sind die neuen Karten als Versicherungsnachweis bundesweit zugelassen. Alle Arzt- und Zahnarztpraxen müssen seitdem entsprechend auf den Einsatz der eGK vorbereitet sein.
(© Kartengrafik: gematik GmbH)
Ab 2015 gilt nur noch die eGK - Umgang mit der eGK in der Praxis
Information
Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
Vereinbarung
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema "elektronische Gesundheitskarte" und zum Umgang in der zahnmedizinischen Praxis können Sie der pdf-Datei entnehmen:
FAQs - Häufig gestellte Fragen zur eGK (Stand 01.09.2014)
Informationen über das sog. Ersatzverfahren können Sie der folgenden Datei entnehmen:
Voraussetzungen für das sog. Ersatzverfahren
Viele weitere Informationen zur eGK finden Sie bei der
gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH. Sie ist eine Organisation, die von den Spitzenverbänden der Leistungserbringer und Kostenträger des deutschen Gesundheitswesens am 11. Januar 2005 gegründet wurde eigens zur Einführung der eGK.gematik

Seit dem 1. Oktober 2011 sind die neuen Karten als Versicherungsnachweis bundesweit zugelassen. Alle Arzt- und Zahnarztpraxen müssen seitdem entsprechend auf den Einsatz der eGK vorbereitet sein.
(© Kartengrafik: gematik GmbH)
Ab 2015 gilt nur noch die eGK - Umgang mit der eGK in der Praxis

Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema "elektronische Gesundheitskarte" und zum Umgang in der zahnmedizinischen Praxis können Sie der pdf-Datei entnehmen:

Informationen über das sog. Ersatzverfahren können Sie der folgenden Datei entnehmen:

Viele weitere Informationen zur eGK finden Sie bei der
gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH. Sie ist eine Organisation, die von den Spitzenverbänden der Leistungserbringer und Kostenträger des deutschen Gesundheitswesens am 11. Januar 2005 gegründet wurde eigens zur Einführung der eGK.
Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland
Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61,
66016 Saarbrücken
Telefon: 0681 586080
Telefax: 0681 5860814
Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61,
66016 Saarbrücken
Telefon: 0681 586080
Telefax: 0681 5860814
E-Mail: service@kzv-saarland.de | ||
Impressum | Datenschutz | Zahlungsverkehr |
Anfahrt | Startseite | Seite drucken |