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Zahnärztliche Zweitmeinung zum Zahnersatz
Festzuschussberatung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland
Dienstag und Donnerstag
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefon: 0681 58 60 825
Fax: 0681 58 60 814
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefon: 0681 58 60 825
Fax: 0681 58 60 814
Vor einer Behandlung mit Zahnersatz sind viele Patienten erst einmal verunsichert. Sind Sie zufrieden mit Ihrer
Behandlung beim Zahnarzt, dann freuen wir uns mit Ihnen.
Doch noch nie gab es so viele unterschiedliche Möglichkeiten wie heute, stark beschädigte Zähne zu
retten und verlorene Zähne zu ersetzen.
"Welche Therapie ist aber im Einzelfall die passende? Welche Kosten entstehen?"
Zunächst erhalten Sie von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt Behandlungsvorschläge. Diese unterscheiden sich im
optischen Erscheinungsbild, dem Tragekomfort, dem Behandlungsaufwand und zum Teil bei den Kosten deutlich.
Zu jedem Therapievorschlag leistet Ihre gesetzliche Krankenversicherung einen Festzuschuss, der eine gute
Regelversorgung ermöglicht.
Vor Behandlungsbeginn erstellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan zur Vorlage bei der
gesetzlichen Krankenkasse. Dieser Heil- und Kostenplan enthält auch alle Kosten, die auf Sie zukommen. Sollte Sie dann noch
Fragen zu dem geplanten Zahnersatz oder Festzuschuss haben, wird Ihr behandelnder Zahnarzt als kompetenter
Berater, da er alle wichtigen Unterlagen zur Verfügung hat, diese klären können.
Sollte aber trotzdem immer noch eine gewisse Unsicherheit bestehen, dann gibt es die Möglichkeit sich eine "Zweite Meinung" einzuholen.
Sollte aber trotzdem immer noch eine gewisse Unsicherheit bestehen, dann gibt es die Möglichkeit sich eine "Zweite Meinung" einzuholen.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland bietet dazu eine kostenfreie und fachlich qualifizierte Beratung an.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind wir dabei zur absoluten Neutralität verpflichtet.
Über die angegebene Telefonnummer der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland erreichen Sie diese Beratungsstelle.
Hier werden allgemeine Fragen zu den Festzuschüssen kompetent beantwortet.
Bei weiterem Klärungsbedarf werden die zahnärztlichen Berater und Gutachter eingeschaltet, die Ihnen zu einem festen
Termin telefonisch zur Verfügung stehen.
Sollten zusätzliche klinische Befunde notwendig sein, wird ein Termin zur körperlichen Untersuchung mit
entsprechenden klinischen Möglichkeiten in unserem Zahnärztehaus vereinbart werden können.
Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland
Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61,
66016 Saarbrücken
Telefon: 0681 586080
Telefax: 0681 5860814
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E-Mail: service@kzv-saarland.de | ||
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