
Herzlich Willkommen
Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland
Informationen zum Thema Corona
Bitte beachten Sie, dass für den Zugriff auf einige Informationen eine Anmeldung im Mitgliederbereich der KZV
Saarland erforderlich sein kann.
Klicken Sie jeweils auf den Plus-Knopf um die entsprechenden Informationen anzuzeigen.
Neue Informationen zum Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht |
|
1. Aktuelle Informationen zur Impfpflicht im Gesundheitswesen ab dem 15.03.2022 | Pdf-Dokument |
2. Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022 - gesetzliche Regelung - Stand: Januar 2022 | Pdf-Dokument |
3. Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Stand Januar 2022 | Pdf-Dokument |
4. FAQs des Bundesministeriums für Gesundheit - Stand: 16.02.2022 | Pdf-Dokument |
5. Meldeportale im Saarland - ungeimpfte Personen gem. § 20a IfSG - | Pdf-Dokument |
Aktuelle Informationen zu Coronavirus - FAQ
FAQs des Bundesministeriums für Gesundheit | FAQ-3G+ Regel |
FAQs zur 3G+ - Regel in der Zahnarztpraxis (23.12.2021) | FAQ-3G+ Regel |
Die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) komplett, Stand 12.11.2021 | TestVo Komplett |
FAQ-Liste Testverordnung (ab 12.02.2022) | FAQ-Liste |
Testung von asymptomatischen Personen (nach TestV) | Schaubild |
Keine Anwendung der 3G-Regel in Zahnarztpraxen | 3G-Regel in ZAP |
Abrechnung von Corona-Testungen bei der KV Saarland

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir Ihnen bereits mit E-Mail vom 14.07.2021 mitteilten, können sowohl Coronatests des eigenen Personals als auch Bürgertests ab dem 13.07.2021 nur noch über die KV Saarland abgerechnet werden. Nur die Tests an Schulen können weiterhin über uns abgerechnet werden.
Sollten Sie weiterhin Coronatests des eigenen Personals sowie Bürgertests anbieten wollen, weisen wir Sie erneut darauf hin, dass Sie sich zunächst unter http://rechnung.kvsaarland.de registrieren müssen.
Die ab 13.07.2021 durchgeführten Tests, die Sie zur Abrechnung an uns gemeldet haben, müssen Sie demzufolge (falls noch nicht geschehen) bitte über die KV Saarland abrechnen.
Ein Merkblatt dazu wurde von der KV Saarland veröffentlicht und kann unter den folgenden Link angesehen bzw. heruntergeladen werden. Merkblatt der KV - Corona-Testungen
Bei weiteren Fragen zur Registrierung und Abrechnung von Coronatests, setzen Sie sich bitte mit der KV Saarland in Verbindung.
wie wir Ihnen bereits mit E-Mail vom 14.07.2021 mitteilten, können sowohl Coronatests des eigenen Personals als auch Bürgertests ab dem 13.07.2021 nur noch über die KV Saarland abgerechnet werden. Nur die Tests an Schulen können weiterhin über uns abgerechnet werden.
Sollten Sie weiterhin Coronatests des eigenen Personals sowie Bürgertests anbieten wollen, weisen wir Sie erneut darauf hin, dass Sie sich zunächst unter http://rechnung.kvsaarland.de registrieren müssen.
Die ab 13.07.2021 durchgeführten Tests, die Sie zur Abrechnung an uns gemeldet haben, müssen Sie demzufolge (falls noch nicht geschehen) bitte über die KV Saarland abrechnen.
Ein Merkblatt dazu wurde von der KV Saarland veröffentlicht und kann unter den folgenden Link angesehen bzw. heruntergeladen werden. Merkblatt der KV - Corona-Testungen
Bei weiteren Fragen zur Registrierung und Abrechnung von Coronatests, setzen Sie sich bitte mit der KV Saarland in Verbindung.
Wichtige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes - 24.11.2021
Heute tritt das kürzlich beschlossene Infektionsschutzgesetz in Kraft.

Heute tritt das kürzlich beschlossene Infektionsschutzgesetz in Kraft.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Verfügung | |
1. Dokumentation nach § 28b Absätze 2, 3 IfSG, Impf- und Genesenenstatus der Arbeitgeber und Beschäftigten in der Zahnarztpraxis: | Impf- und Genesenenstatus |
1.1. Teststatus der Arbeitgeber und Beschäftigten in der Zahnarztpraxis | Teststatus Personal |
1.2. Teststatus BESUCHER in der Zahnarztpraxis | Teststatus Besucher |
2. Testkonzept im Sinne des § 28b Absatz 2 IfSG, Zahnarztpraxis: | Testkonzept |
Weitere Informationen bei der KZBV | KZBV |
Informationen zum Thema Schnelltests)
Anmeldung erforderlich - Sie sind nicht angemeldet
Anmeldung erforderlich - Sie sind nicht angemeldet

Sie sind nicht angemeldet. Klicken Sie rechts auf den blauen Knopf um sich anzumelden
Abrechnung PoC-Antigen-Tests für das Praxis-Personal

Corona-Pandemie: G-BA verlängert erneut Sonderregelungen bis 31. Dezember 2021
Der G-BA hat am 17. Juni 2021 erneut die befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie verlängert bis 31.Dezember 2021. Die Sonderregelungen gelten, so-lange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger ab 01. Juli 2021.
Hier das kleine Dokument zum: mehr lesen (PDF)
Andere Informationen:
COVID-19 in Deutschland: Aktuelle Informationen des Robert Koch Instituts | zur RKI Info-Seite |
Aktuelle Informationen derBundeszahnärztekammer zu Sars-CoV-2/COVID 19 | zur BZÄK |
Coronavirus: Informationen derKassenzahnärztlichen Bundesvereinigung für Praxen. | zur KZBV |
Landesregierung Saarland: Wichtige Informationen für das Saarland direkt zur Rechtsverordnung: Verordnung | zur Saarland-Seite |
Allgemeine Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit Aktuelle Testveordnung in PDF-Format zum herunterladen: Testverordnung | Allgemeine Information Zusammen gegen Corona |
Öffentliche Informationen - BekanntmachungenAnmeldung erforderlich - Sie sind nicht angemeldet

![]() |
Coronavirus: Gesicherte Informationen für Praxen, Patienten und Fachleute
|
Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus – weltweit, aber auch in Deutschland – hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf ihrer Website gesicherte
Informationen zu dem Thema für zahnärztliche Praxen, Patienten und medizinische Fachleute zusammengetragen. Unter www.kzbv.de/coronavirus sind unter anderem aktuelle
Hinweise und Publikationen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verlinkt, darunter auch das
Praxisplakat "Infektionen vorbeugen: Die 10 wichtigsten Hygienetipps". Die Zusammenstellung der KZBV wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
Weitere Informationen (Bundesminsterium)Das Robert Koch-Institut (RKI) informiert mit einer Orienterungshilfe für Ärztinnen und Ärzte. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Bundesminsteriums für Gesundheit. Die Bundeszahnärztekammer informiert zum Thema Risikomanagement in Zahnarztpraxen |
Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland
Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61,
66016 Saarbrücken
Telefon: 0681 586080
Telefax: 0681 5860814
Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61,
66016 Saarbrücken
Telefon: 0681 586080
Telefax: 0681 5860814
E-Mail: service@kzv-saarland.de | ||
Impressum | Datenschutz | Zahlungsverkehr |
Anfahrt | Startseite | Seite drucken |