KZVS

Herzlich Willkommen
Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland

Unsere aktuellen Rundschreiben

Herausgegeben von den zahnärztlichen Standesorganisationen
Ausgabe Info Datei Auszug
23.11.2023Mitteilungsblatt (MSZ) 12/2023 PDF -
06.11.2023Mitteilungsblatt (MSZ) 11/2023 PDF -
25.10.2023Mitteilungsblatt (MSZ) 10/2023 PDF -
18.09.2023Mitteilungsblatt (MSZ) 09/2023 PDF -
23.08.2023Mitteilungsblatt (MSZ) 08/2023 PDF -
NEU Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte

Nachweis eines Berufshaftpflichtversicherungsschutzes gegenüber dem Zulassungsausschuss (ZA)

Nach § 95e SGB V sind alle Vertragszahnärzte, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie ermächtigte Zahnärzte damit verpflichtet durch Vorlage einer Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG einen ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutz gegenüber dem Zulassungsausschuss (ZA) nachzuweisen.

Entsprechende Informationen erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post.

Den Versicherungsnachweis erhalten Sie auf Aufforderung von Ihrem Versicherungsunternehmen.
Bitte reichen Sie diese unter folgender Adresse ein:

Zulassungsausschuss der Zahnärzte
bei der KZV Saarland
Puccinistraße 2
66119 Saarbrücken


Die KZBV hat mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entsprechende Musterbescheinigungen abgestimmt, die als Nachweis Verwendung finden und in dieser Form vom Zulassungsausschuss akzeptiert werden. Diese Musterbescheinigungen sind allerdings nicht verpflichtend. Sie dienen lediglich als Beispiel über Form und notwendigen Inhalt der Bescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG.

Folgend finden Sie die Musterbescheinigungen für alle möglichen Konstellationen:
Musterbescheinigungen nach Praxiszusammensetzung
1. Für ermächtigte Zahnärzte zur Musterbescheinigung
2. Für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zur Musterbescheinigung
3. Für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) mit angestellten Zahnärzten zur Musterbescheinigung
4. Für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) ohne angestellte Zahnärzte zur Musterbescheinigung
5. Für Einzelpraxen mit angestellen Zahnärzten zur Musterbescheinigung
6. Für Einzelpraxen ohne angestellte Zahnärzte zur Musterbescheinigung

Auch auf dem 25. Saarländischen Zahnärztetag (zugleich 11. Tag der Zahnmedizinischen Fachangestellten) am 15. und 16. September 2023 in Saarbrücken galt das Motto „Zähne zeigen“.

Kampagne Bild

Jürgen Ziehl , Präsident der KZVS, und Dr. Lea Laubenthal, Stellv. Vorsitzende der KZVS

Damit die zahnärztliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten nicht unter die Räder gerät und die Zahnarztpraxen künftig wieder unter angemessenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen tätig werden können, hat die KZBV gemeinsam mit allen KZVen und im Schulterschluss mit der Bundeszahnärztekammer, den Länderzahnärztekammern sowie den zahnärztlichen Verbänden die bundesweite Kampagne „Zähne zeigen!“ ins Leben gerufen. Mit ihr sollen die langfristigen Folgen der Budgetierung verständlich, nachvollziehbar und einprägsam kommuniziert werden. Dabei wollen wir über die Zahnarztpraxen die Patientinnen und Patienten erreichen.

Zentraler Dreh- und Angelpunkt der Kampagne ist die Website www.zaehnezeigen.info, auf der sich unsere Patientinnen und Patienten ebenso wie Praxisteams über die drohenden Folgen für die Versorgung informieren können. Leicht verständliche Statements und Erklärtexte helfen bei der Vermittlung der konkreten negativen Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. Mittels QR-Codes kann von den Materialien direkt die Kampagnenseite erreicht werden.

Zudem ruft die Webseite Patientinnen und Patienten dazu auf, sich in den nächsten Wochen und Monaten direkt an ihre regionalen Abgeordneten und an politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene zu wenden. So soll darauf hingewiesen werden, dass die Kostendämpfungspolitik der Patientenversorgung schadet und ein Ende finden muss.

In den kommenden Monaten werden bundesweit in allen Zahnarztpraxen doppelseitige Plakate, Postkarten, Informationsflyer, Thekenaufsteller, Stempel und Buttons mit der aufmerksamkeitsstarken Botschaft „Diagnose Sparodontose“ auf die Kampagne aufmerksam machen. Ergänzt wird dieser Slogan durch Leitsätze zu drohenden regionalen Versorgungsproblemen („Versorgung örtlich betäubt“) und den gekürzten Mitteln zur Behandlung der Parodontitis („Von dieser Gesundheitspolitik bekommt man Zahnfleischbluten, Herr Lauterbach“).
Die gemeinsame Pressemitteilung der KZVS und der Abteilung Zahnärzte der Ärztekammer zur Kampagne
„Zähne zeigen“ finden Sie auf die Seite der Pressemitteilungen

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Praxiszusammensetzung | (Lebenslange) Zahnarztnummer

Ab 01.01.2023 hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein bundesweites Verzeichnis aller an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzte und Einrichtungen zu führen. In diesem Verzeichnis sind neben anderen persönlichen Daten auch die (lebenslange) Zahnarztnummer sowie der Beginn und das Ende deren Gültigkeit enthalten.

Die Zahnarztnummer hat zu gewährleisten, dass sie eine Identifikation der Zahnärztin und des Zahnarztes, auch für die Krankenkassen und ihre Verbände, für die gesamte Dauer der vertragszahnärztlichen Tätigkeit ermöglicht.

Die für Ihre Praxis aktuell gültige Praxiszusammensetzung finden Sie auf dem Online-Abrechnungsportal Ihrer KZV (siehe grüner Knopf rechts). Nach erfolgreicher Anmeldung gelangen Sie zu diesen Daten durch das Klicken auf den Menüpunkt Praxiszusammensetzung

Weitere Information für das Einpflegen der Zanharztnummer entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:
1. Allgemeine Informationen zum Thema neue Zahnarztnummer Pdf-Dokument
2. FAQ-Katalog der KZVS zum Thema neue Zahnarztnummer Pdf-Dokument

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NEU Richtlinien der KZVS zum Strukturfonds
gemäß § 105 Abs. 1a SGB V

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland (KZVS) hat in ihrer Sitzung vom 21.09.2022 beschlossen, dass ab dem 01.01.2023 für den Bezirk der KZVS der Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V gebildet wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der dafür speziell eingerichteten neuen Seite

zur Seite Strukturfonds

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Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung

Teilnahmebestätigung erst nach erfolgreicher Anmeldung möglich

Sie sind aktuell Nicht angemeldet

Mit Einführung des § 20b Infektionsschutzgesetz (IfSG) zum 12.12.2021 sowie der zum 25.05.2022 in Kraft getretenen Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (Coronavirus-ImpfV) wurden u.a. Zahnarztpraxen in die Umsetzung der Corona-Impfskampagne der Bundesregierung und damit in das Impfgeschehen eingebunden.

Mit Erfüllung der Voraussetzungen des § 20b IfSG sind Zahnärztinnen und Zahnärzte grundsätzlich zur Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen berechtigt.

Aber erst durch die Änderungen der Coronavirus-ImpfV zum 25.05.2022 können Zahnärztinnen und Zahnärzte nunmehr auch als Leistungserbringer COVID-19-Schutzimpfungen in der eigenen Praxis oder im Rahmen von Besuchen erbringen und abrechnen.

In die Impfkampagne der Bundesregierung sind sowohl die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzte (Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte) als auch ausschließlich privatärztlich tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte (Privatzahnärztinnen und Privatzahnärzte) einbezogen.

Wenn Sie an die Impfkampagne mitmachen wollen, müssen Sie sich hierzu für Ihren KZV-Bereich registrieren. Die entsprechende Möglichkeit zur Registrierung finden Sie weiter unten.

Die Teilnahme an der Impfkampagne ist freiwillig
.
Die gesamte FAQs zu diesem Thema können Sie unter dem folgenden Link FAQs herunterladen.

Fortbildungsveranstaltung zu minimal invasiver Frontzahnästhetik

Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,

Wir möchten Sie auf die 36. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung aufmerksam machen. Diese findet vom 23. bis 24. September 2022 in Würzburg statt.

Thema der Veranstaltung ist unter anderem die minimal invasive Frontzahnästhetik. Das Programm der Präsenz- und Hybrid- Fortbildungsveranstaltung richtet sich zudem mit Vorträgen zur Prävention und Dentalhygiene mit einem Symposium der Deutschen Gesellschaft für Dentalhygienikerinnen an das gesamte Praxisteam.

Eine Reise mit den Mitarbeiterinnen nach Würzburg wird sich sicher lohnen.

Alle Informationen bezüglich der veranstaltung entnehmen Sie bitte der Seite des DGZ: 36.Jahrestagung DGZ
Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Dr. Lea Laubenthal Prof. Dr. Dr. Josef Dumbach
VV Vorsitzende stellvertretender Vorsitzender, Fortbildungsreferent
San.-Rat Dr. Ulrich Hell ZA. Jürgen Ziehl
Präsident Stellvertretender Vorsitzender

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Aktuelle Informationen zum neuen Coronavirus

Weitergehende Informationen zum Thema Corona finden Sie unter der Corona-Sonderseite

Bitte beachten Sie, dass für den Zugriff auf einige Informationen eine Anmeldung im Mitgliederbereich der KZV Saarland erforderlich sein kann.
    >>>Corona-Sonderseite<<<    

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01.04.2021   
Aktuelle IT-Sicherheitsrichtlinien für Zahnarztpraxen

Zum 01.02.2021 trat die IT-Sicherheitsrichtlinie in Kraft und erste verpflichtende Anforderungen entfalten zum 01.04.2021 ihre Wirkung. Aus diesem Anlass wurden von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) neben der eigentlichen Richtlinie nun weitere Hinweise und Tipps zur sicheren Verwendung von Apps, Programmen und Daten auf deren Internetseite eingestellt

Das Statement der KZBV können Sie hier herunterladen:
IT Sicherheitsrichtlinie, KZBV

Nähere Information zu diesem Thema entnehmen Sie auch der Webseite der KZBV.

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22.09.2020   
Kommunikation im Medizinwesen

Leitfaden für die Anwendung KIM in der Zahnarztpraxis

Dieser Leitfaden richtet sich an Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal.
KIM ist die Kurzform für die TI-Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen“. Dieses Verfahren wurde zunächst (unter der Bezeichnung „KOM-LE“) für einen vertraulichen und sicheren Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten zwischen den Leistungserbringern (z. B. zwischen Arztpraxen, Krankhäusern und Apotheken) konzipiert.

Mehr zum Thema im Leitfaden der KZBV: Leitfaden KIM

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Kartenanmeldungsverfahren an unserem Online-Abrechnungsportal

Das bisherige verwendete Verfahren des JavaWebstarts wird von dem zuständigen Unternehmen Oracle nicht mehr „frei“ zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass Benutzer des JavaWebstarts zukünftig eine kommerzielle Lizenz besitzen müssen um das Verfahren weiter nutzen zu können. Außerdem wird es keine Updates bald mehr geben.
Konkret heißt das für alle Praxen, dass Sie eine Lizenz bei Oracle erwerben müss(t)en um sich weiter auf dem Online-Abrechnungsportal mit einer Karte anmelden zu dürfen.
Deshalb muss auf ein neues Anmeldungsverfahren umgestiegen werden, nämlich das von der Firma SecCommerce. Diese bietet uns das sogenannte SecAuthenticator-Programm in Form einer Datei (StartSecAuth) an. Um die Datei aber richtig „interpretieren“ zu können brauchen wir das Programm secAuth.exe, aktuell verfügbar in der Version 9. Dieses Programm müssen Sie auf Ihrem Abrechnung-PC installieren. Und schon können Sie sich wie gewöhnt auf dem Abrechnungsportal mit einer Teamkarte oder mit einem elektronischen Heilberufsausweis anmelden.

Wie Sie dieses Programm auf Ihrem Abrechnungsrechner installiert bekommen, erklären wir Ihnen hiermit schrittweise


Durch diese Links können Sie das Programm je nach PC-Version herunterladen. ACHTUNG! Vor der Installation müssen Sie am PC mit Administratorrechten angemeldet sein.

SecAuthenticator für Windows V. 10 (ca 30 MB)


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Online-Abrechnungsportal der KZV Saarland

Bitte benutzen Sie zur Übertragung Ihrer Dateien oder zur Online-Erfassung
NUR noch unser Online-Abrechnungsportal, erreichbar unter der Adresse


Anmeldung auch mit eHBA/eZAA und Teamkarte möglich.
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eZAA

Start der Ausgabe des neuen Elektronischen Zahnarztausweises

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Informationen für das gesamte Praxisteam
Zahntechnik, Abrechnungsmodule,
Themen und Tipps zur Abrechnung, Termine

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Darüber hinaus eine Schlagwortliste und das Kontaktformular.

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Telefax: 0681 5860814

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